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AGB

1) Geltungsbereich
 
Die Leistungen von Harald Günther, Unternehmensberatung mit Sitz in 4020 Linz, Roseggerstraße 8 (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Geschäftsbeziehung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen sind für den Veranstalter nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für abweichende AGB oder Bedingungen des Auftraggebers.
Die AGB des Veranstalters sind dauerhaft unter www.open21.at abrufbar und können dort jederzeit vom Auftraggeber abgespeichert oder ausgedruckt werden.
 
2) Vertragspartner
 
Informationen zu Harald Günther, Unternehmensberatung („Veranstalterin“):
Anschrift: Roseggerstraße 8, 4020 Linz
Tel.: +43 664 1366148
E-Mail: office@open21.at
Website: https://www.open21.at
UID-Nummer: ATU62402144
 
3) Angebot / Vertragsabschluss / Veranstaltungen / Abänderungen
 
Der Veranstalter bietet Beratungsleistungen, Einzel- und Gruppentrainings sowie unterschiedliche Workshops und Seminare an.
Im Falle von Trainings, Workshops und Seminaren wird die Anmeldung des Auftraggebers beziehungsweise der Teilnehmer mit der Übersendung der Anmeldungsbestätigung durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Mitarbeiter für beide Seiten verbindlich.
Veranstaltungen finden, sofern nicht anders angegeben, in angemieteten Räumlichkeiten in 4020 Linz statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen an andere Örtlichkeiten innerhalb von Linz zu verlegen, wobei der Auftraggeber beziehungsweise die angemeldeten Teilnehmer darüber mindestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Eine Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt den Auftraggeber beziehungsweise die angemeldeten Teilnehmer nicht zum Vertragsrücktritt.
Die Planung der Veranstaltungen erfolgt langfristig. Es kann jedoch in Ausnahmefällen zu Änderungen des Termins oder des Trainers kommen. Der Auftraggeber beziehungsweise der angemeldete Teilnehmer erklärt sich mit diesen, auch kurzfristigen, Änderungen einverstanden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gewöhnliche Geschäftstätigkeit und angebotenen Leistungen jederzeit und für eine beliebig lange Zeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen, auszusetzen.

4)  Preise / Stornobedingungen
 
Es gelten die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen die des Veranstalters angeführten beziehungsweise angebotenen Preise. Die Preise sind in Euro angegeben. Sie verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in Österreich, Spesen, Reisekosten und Verpflegung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.
 
Einzeltrainings müssen mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin verschoben oder abgesagt werden. Andernfalls wird der volle Betrag für dieses Einzeltraining verrechnet.
 
Für eine Stornierung von beauftragten Beratungsleistungen, firmeninternen Seminaren oder Workshops verrechnet der Veranstalter bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vollen Kosten lt. Angebot. Bei späterer Stornierung sind die vollen Kosten vom Auftraggeber zu ersetzen.
 
Für eine Stornierung der Teilnahme an offenen Seminaren und Workshops verrechnet der Veranstalter ab  30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vollen Kosten lt. Angebot. Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind die vollen Kosten  (100% der Teilnahmegebühr) durch den angemeldeten Auftraggeber zu ersetzen.

Sollte eine open21 TrainerIn krankheitsbedingt ausfallen, sorgen wir umgehend für adäquaten Ersatz. 
Storno umfasst jede Art von Rücktritt, auch Krankheit und Verschiebung. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
 
Gruppenseminare finden ab 4 Teilnehmern statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung, unter Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren, abzusagen.
 
5) Fälligkeit, Zahlung
 
Rechnungen des Veranstalters sind nach Erhalt prompt fällig. Im Falle von Trainings, Seminaren und Workshops sind Rechnungen vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu bezahlen. Nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
 
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Jahr gefordert. In diesem Fall wird seitens des Veranstalters eine Zahlungserinnerung versandt, wofür der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellt. Nach erfolgloser Mahnung kann der Veranstalter Inkassoinstitute oder Rechtsanwälte mit der Einbringung beauftragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die damit einhergehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen.
 
6) Force Majeure / Umstellung auf digitales Training

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Absage der Veranstaltung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht von dem Veranstalter verschuldet wurden, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Krieg, Aufruhr, Streik, Beschlagnahme, Blockade, Feuer, Pandemie.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Veranstaltungen digital abgehalten werden, wenn der Veranstalter dies für notwendig und ratsam erachtet. Der Auftraggeber erklärt über die dafür notwendigen Einrichtungen (Laptop / Standcomputer, Internetzugriff) zu verfügen.
 
7) Urheberrecht

Alle Unterlagen, die der Auftraggeber im Laufe von Seminaren und Workshops erhält, können zum persönlichen Zweck verwendet werden. Gewerbliche Verwendung als Trainer oder sonstwie ist ausschließlich verboten und nicht gestattet. Die von dem Veranstalter bereitgestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum von Harald Günther und Trainern von open21 und stehen ausschließlich den Personen zur persönlichen Verfügung, die an den Seminaren und Workshops teilgenommen haben. Die darüberhinausgehende Verbreitung und Nutzung der Materialien (z.B. firmeninterne Verwendung) ist an die vorherige, schriftliche Zustimmung des Veranstalters gebunden.
Mitschnitte, Aufzeichnungen und Fotografieren von Vorträgen, Vortragenden und allgemein von Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen – auch für den persönlichen Gebrauch – nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter.
 
8) Datenschutz

Der Veranstalter beachtet alle maßgeblichen Vorschriften zum Datenschutz.
Der Auftraggeber erteilt seine Einwilligung in die Aufzeichnung von digitalen Einheiten und der Zurverfügungstellung dieser Aufzeichnungen an Teilnehmer, welchen es nicht möglich ist / war an den jeweiligen Veranstaltungen teilzunehmen.
 
9) Sonstige Bestimmungen, Rechtswahl und Rechtsstand

Erfüllungsort sowohl für die Leistung des Veranstalters als auch die Gegenleistung des Auftraggebers ist der Geschäftssitz des Veranstalters in 4020 Linz, Roseggerstraße 8.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist vielmehr in eine Bestimmung umzudeuten, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zur Entscheidung aller mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Geschäftssitz des Veranstalters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Der Veranstalter hat jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist für Klagen gegen diesen jenes sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

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